Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWC für Consulting
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Allgemeines
Als Gerichtsstand gilt der Firmensitz der OWC, Bad Oeynhausen. Die Parteien vereinbaren
die Anwendung des deutschen Rechts. Es werden vom Auftragnehmer nur
Beratungsleistungen im Sinne eines Dienstvertrages (Paragraph 611 BGB) erbracht.
Honorarsätze und Reisekosten.
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Es gelten die dem Angebot zu Grunde gelegt Konditionen für Honorarsätze und
Reisekosten sowie Spesen entsprechend der dem Angebot beziehungsweise dem Vertrag
beigefügten Preisübersichten.
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Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne weitere
Abzüge fällig. Die Rechnung gilt spätestens drei Werktage nach Rechnungsdatum als
zugegangen. Eventuelle Bank-spesen oder -gebühren für Zahlungen gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Alle Beträge sind in Euro rein netto ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer ist
in der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe zusätzlich zu
entrichten. Beratungsleistungen werden monatlich entsprechend der Leistungserbringung
in Rechnung gestellt.
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Schriftform der Vertragsbestimmung
Alle Vertragsbestimmungen sind in Schriftform festgehalten. Änderungen oder
Anpassungen erfolgen schriftlich. Sollten nach Abschluss eines Vertrages Gesetze oder
Verordnungen in Kraft treten, die den Inhalt unmittelbar verändern, so werden sich die
Vertragspartner unverzüglich über eine Anpassung der entsprechenden
Vertragsbestimmung verständigen und eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe
liegende Änderung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenvorschriften vereinbaren.
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Geheimhaltung und Datenschutz
Oliver Wessel und alle für die OWC arbeitenden Mitarbeiter/innen werden die ihm/ihnen
im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, aber nicht
allgemein zugänglichen Informationen zeitlich unbefristet geheim halten und nicht
anderweitig, sondern nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses nutzen. Prinzipiell
vereinbaren die Vertragspartner die Anwendung der Regelung der EU-DS-GVO.
Gewährleistung/Haftung
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Jegliche Gewährleistung und Haftung durch Oliver Wessel ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
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Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Schlussbestimmungen und Erfüllungsort
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbar in Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen
als Firmensitz der OWC.
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(Version 11. 2021)