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Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWC für Consulting

Allgemeines

Als Gerichtsstand gilt der Firmensitz der OWC, Bad Oeynhausen. Die Parteien vereinbaren

die Anwendung des deutschen Rechts. Es werden vom Auftragnehmer nur

Beratungsleistungen im Sinne eines Dienstvertrages (Paragraph 611 BGB) erbracht.

Honorarsätze und Reisekosten.

Es gelten die dem Angebot zu Grunde gelegt Konditionen für Honorarsätze und

Reisekosten sowie Spesen entsprechend der dem Angebot beziehungsweise dem Vertrag

beigefügten Preisübersichten.

Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne weitere

Abzüge fällig. Die Rechnung gilt spätestens drei Werktage nach Rechnungsdatum als

zugegangen. Eventuelle Bank-spesen oder -gebühren für Zahlungen gehen zu Lasten des

Auftraggebers. Alle Beträge sind in Euro rein netto ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer ist

in der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe zusätzlich zu

entrichten. Beratungsleistungen werden monatlich entsprechend der Leistungserbringung

in Rechnung gestellt.

Schriftform der Vertragsbestimmung

Alle Vertragsbestimmungen sind in Schriftform festgehalten. Änderungen oder

Anpassungen erfolgen schriftlich. Sollten nach Abschluss eines Vertrages Gesetze oder

Verordnungen in Kraft treten, die den Inhalt unmittelbar verändern, so werden sich die

Vertragspartner unverzüglich über eine Anpassung der entsprechenden

Vertragsbestimmung verständigen und eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe

liegende Änderung unter Berücksichtigung der neuen Rahmenvorschriften vereinbaren.

Geheimhaltung und Datenschutz

Oliver Wessel und alle für die OWC arbeitenden Mitarbeiter/innen werden die ihm/ihnen

im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, aber nicht

allgemein zugänglichen Informationen zeitlich unbefristet geheim halten und nicht

anderweitig, sondern nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses nutzen. Prinzipiell

vereinbaren die Vertragspartner die Anwendung der Regelung der EU-DS-GVO.

Gewährleistung/Haftung

Jegliche Gewährleistung und Haftung durch Oliver Wessel ist, soweit gesetzlich zulässig,

ausgeschlossen.

Zeit und Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Schlussbestimmungen und Erfüllungsort

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder

nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder

undurchführbar in Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung

treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen am nächsten kommen, die

die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für

den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen

als Firmensitz der OWC.

(Version  11. 2021)

Wessel-Gruppe

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